Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Makler und Kunde als Verbraucher 

Gültigkeit 

Mit der Nutzung des vorliegenden Angebots akzeptiert der Nutzer die nachfolgenden Bedingungen. Als Nutzung des Angebots gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme aufgrund des angebotenen Objekts mit uns oder dem Eigentümer. 

1 Angebote

Unsere Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers. Wenn der Empfänger bereits Kenntnis von dem von uns nachgewiesenen Objekt hat, ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich und spätestens innerhalb von fünf Tagen unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterbleibt dies, erkennt er an, dass unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als ursächlich für den Abschlussfall gilt. 

 

2 Doppeltätigkeit

Ein provisionspflichtiger Maklervertrag wird sowohl mit der Verkäuferseite als auch mit der Käuferseite abgeschlossen. 

 

3 Eigentümerangaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer oder einem vom Verkäufer bevollmächtigten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, nicht auf ihre Richtigkeit überprüft wurden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen lediglich weitergibt, übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit. 

 

4 Informationspflicht

Der Auftraggeber (Eigentümer) verpflichtet sich, vor Abschluss des geplanten Kaufvertrags unter Nennung des Namens und der Adresse des beabsichtigten Vertragspartners den Makler zu kontaktieren, um festzustellen, ob die Übermittlung des beabsichtigten Vertragspartners aufgrund der Maklertätigkeit erfolgt ist. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler die Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, behördliche Unterlagen, insbesondere Bauakten, sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen. 

 

5 Provisionspflicht

Für Vertragsabschlüsse sind die jeweils in den Angeboten angegebenen Provisionen zu entrichten. Ein Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Verpachtung des Objekts erfolgt und der Kauf des Objekts zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Die für die Anmietung oder Verpachtung gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet. 


6 Ersatz- und Folgegeschäfte

Eine Provisionspflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler geleisteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrags erhält oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag schließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten oder zu pachten und umgekehrt. Zur Auslösung der Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft wirtschaftlich identisch mit dem ursprünglich vorgesehenen Geschäft ist, wie es von der Rechtsprechung entwickelt wurde. 

 

7 Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt, sofern der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Die Diskret Immobilien Service GmbH haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. 

 

8 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die schadensverursachende Handlung begangen wurde. Sofern die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. 

 

9 Gerichtsstand

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute gemäß dem Handelsgesetzbuch, so ist der Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Verpflichtungen und Ansprüche sowie der Gerichtsstand der Diskret Immobilien Service GmbH vereinbart. 

 

10 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Dies gilt auch dann, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und den vertraglichen Vereinbarungen nicht widerspricht. 

 

11 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Diskret Immobilien Service GmbH, Am Hasselholz 15, 52074 Aachen, Telefon: 0241-55702938, E-Mail: info@diskretimmobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein per Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

 

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

Stand: August 2023